LL.M. im Steuerrecht

Mit dem Ablegen eines (deutschen) LL.M.-Abschlusses ist eine besondere Qualifizierung des Absolventen verbunden. Dieser weist damit offenkundig nach, dass er in einem Spezialgebiet überdurchschnittliche praktische und theoretische Rechtskenntnisse aufweist. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine Spezialisierung zu wählen, die für die spätere anwaltliche Berufspraxis (ein Großteil der Volljuristen findet sich bekanntlich in diesem Bereich wieder) nützlich sein kann. Besonders zu empfehlen ist aus diesem Grund ein LL.M.-Abschluss im Bereich Steuerrecht: Der sogenannte LL.M. (Taxation) aus Osnabrück bzw. LL.M. Steuerrecht/Unternehmenssteuerrecht.

Steuerrecht: komplexes Rechtsgebiet

Das Steuerrecht ist vermutlich eine rechtliche Materie, die im Studium der Rechtswissenschaften gar nicht bis rudimentär behandelt wird. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, will man später auf diesem Gebiet erfolgreich praktizieren, eine zusätzliche Ausbildung anzufügen. Der erste Schritt kann hierbei der universitäre Schwerpunktbereich sein, eine besondere Qualifizierung wird aber erst durch einen solchen LL.M. bzw. einen entsprechend Fachanwaltsabschluss (zur Unterscheidung siehe auch LL.M. – Fachanwalt – Promotion) oder aber einen ergänzenden (und zeitlich langwierigen) Abschluss als Steuerberater erreicht werden.

Praxisrelevanter LL.M.-Studiengang

Beim Steuerrecht handelt es sich um ein Rechtsgebiet, dass nicht unbedingt für seine Spannung bekannt sein dürfte. Doch dies täuscht – steuerrechtliche Fragestellungen sind äußerst praxisrelevant, sodass eine Spezialisierung in diesem Bereich einen immensen Wettbewerbsvorteil am juristischen Arbeitsmarkt bringt. Womit befasst sich also dieses Spezialgebiet und was sind demzufolge die Inhalte eines solchen Abschlusses? Der Begriff der Steuern ist jedem bekannt, auch das Studium des Steuerrechts im Rahmen eines LL.M.-Abschlusses umfasst alle denkbaren Facetten: Vom allgemeinen Steuerrecht (also den Grundlagen der Steuererhebung, der verfassungsrechtlichen Verortung, sowie den für die rechtsanwaltliche Praxis besonders wichtigen Verfahrensregelungen) bis hin zum besonderen Steuerrecht (wie bspw. Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder auch Erbschafts- und Schenkungssteuer).

Dabei ist das Steuerrecht und damit natürlicherweise auch der Studiengang des LL.M. Taxation/Steuerrecht sowohl von einer besonderen Komplexität als auch von einer stetigen Weiterentwicklung geprägt. Gerade aufgrund dieser beiden Faktoren genügen rudimentäre Rechtskenntnisse in diesem Bereich nicht, um eine dem Mandanten gerechte Beratung anbieten zu können: Es gilt das Prinzip „Ganz oder gar nicht“.

Masterstudiengang nicht nur für Juristen

Gerade ein Masterabschluss im Bereich des Steuerrechts bietet hervorragende Möglichkeiten, sich solche Kenntnisse anzueignen. Dabei wendet sich der Studiengang nicht ausschließlich an Juristen sondern auch an andere auf dem Gebiet des Steuerrechts Tätige, wie beispielsweise Steuerberater oder auch sonstige Beschäftigte im höheren Dienst. Dies können Ihre so erworbenen Kenntnisse hervorragend in der Praxis umsetzen.

Selbstverständlich bleibt der Masterstudiengang nicht beim bloßen Steuerecht losgelöst vom Gesamtkontext stehen, sondern stellt auch den Zusammenhang zu anderen wirtschaftsrechtlichen Rechtsgebieten her und erläutert dabei beispielsweise auch bilanz- und gesellschaftsrechtliche Zusammenhänge sowie auch grenzüberschreitende Bezüge. Bereits an diesen Aufzählungen wird deutlich, dass dem Studiengang die Symbiose der Vermittlung von Detail- und Spezialwissen und der Vermittlung von Systemverständnis sehr gut gelingt. Der Studiengang genügt dabei sowohl sehr hohen wissenschaftlichen als auch praxisrelevanten Anforderungen.

Ein Masterabschluss im Steuerrecht ist damit all denjenigen Volljuristen zu empfehlen, die vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts erwerben wollen, die sie in ihrer beruflichen Praxis sehr gut verwerten und anwenden können. Der Abschluss ist gerade auf diesem Rechtsgebiet eine erwägenswerte Alternative zum Fachanwaltstitel. Aber auch für Steuerberater und sonstige Nicht-Volljuristen eignet sich eine solche Zusatzausbildung dann, wenn eine steuerberatende Tätigkeit angestrebt wird. Dies ergibt sich aus dem sehr hohen Praxisbezug dieses Studienganges.