Ein LL.M.-Studiengang „Deutsches Recht“ richtet sich in der Regel an ausländische Studierende, die sich mit dem Recht der Bundesrepublik näher vertraut machen möchten.

Für einen LL.M.-Studiengang werden in der Regel all jene Juristen zugelassen, die an einer im Ausland befindlichen Hochschule ein juristisches Studium absolviert haben, welches dem deutschen Studium der Rechtswissenschaft gleichgestellt ist.

Das LL.M.-Studium des deutschen Rechts geht dabei exemplarisch tiefer auf die deutsche Rechtstradition ein und vermittelt den Teilnehmern solide Grundkenntnisse des Themenfeldes sowie die Sprache und Funktionsweise desselben. Die Absolventen sind einerseits für eine etwaige Promotion in Deutschland vorbereitet, andererseits bietet der Studium die ideale Grundlage für die Fallbearbeitung.

Neben dem Nachweis zum erfolgreichen Abschluss eines gleichwertigen juristischen Studiums an einer ausländischen Hochschule werden in der Regel Nachweise zu einer erfolgreich absolvierten deutschen Sprachprüfung verlangt. Für Absolventen von Partneruniversitäten gilt meist eine spätere Bewerbungsfrist als für jene Interessierten, die von einer nicht kooperierenden Hochschule aus dem Ausland kommen.